Sonder-Newsletter zu RU ab HarmoS 2015

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen

Mit diesem Newsletter informieren wir Sie über wichtige Fragen betreffend des Religionsunterrichts in der neuen 6. Klasse (Primarstufe) ab dem neuen Schuljahr 2015/16. Bitte berücksichtigen Sie diese Überlegungen bei der Planung des neuen Schuljahrs. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Fachstelle.

Mit freundlichen Grüssen
Roland Dobler
Hanspeter Lichtin

 

Hat der Religionsunterricht der 6. Klasse noch Platz im Stundenplan?

In vielen Gemeinden wird bisher der RU im Halbklassenunterricht in Kombination mit einem andern Fach erteilt. Dies wird auch ab August 2015 in den 1.-5. Klassen wie bis anhin möglich sein. In der 6. Klasse hingegen ist diese Möglichkeit eingeschränkt.

Erste Einschränkung durch niedrigere Lektionendeputation (ergibt weniger Halbklassenunterricht)

Plichtlektionenzahl für die einzelnen Schülerinnen und Schüler: 30
(Wichtig: Diese Zahl kann sich durch den zusätzlichen kirchlichen Religionsunterricht um 1 erhöhen.)

Lektionendeputat (höchstmögliche Zahl pro Klasse): 34
(Wichtig: Diese Zahl darf nicht erhöht werden!)

Dies ergibt 4 Abteilungslektionen, wobei 3 per Verordnung dem Textilen und Technischen Gestalten zukommen müssen. Damit bleibt noch eine einzige Halbklassenlektion übrig, welche für den RU eingesetzt werden könnte.

Zweite Einschränkung durch die Stundentafel für die neue 6.Klasse

Nun sind aber einige Schulen gewohnt, den textilen (2 Lektionen) und nichttextilen (neu: technischen, 2 Lektionen) Werkunterricht in der 3. bis 5. Klasse jeweils mit 2 Halbklassen zu unterrichten. In der neuen 6. Klasse ist diese Möglichkeit durch die Stundentafel eingeschränkt: Textiles und Technisches Werken haben nur noch 3 Lektionen anstatt 4!

Welche zwei Lösungen könnten Schulen nun anstreben?

1. Wenn nun eine Schule sich mit dieser Vorgabe arrangiert, dann werden 3 Lektionen Text.W./Tech.W. in Halbklassen erteilt. Es bleibt dann noch eine Abteilungslektion übrig, welche von den Schulen entweder für eine "interne" Kombination wie z.B. Bildnerisches Gestalten im Abtausch mit Französisch oder eben für eine Kombination wie z.B. Bildnerisches Gestalten im Abtausch mit Religionsunterricht verwendet werden kann. Das Problem für die Schule: Auch wenn die zweite Möglichkeit zum Zug kommt, wird die Schule (für sie wertvollen und beschränkten) Halbklassenunterricht an den RU abgeben müssen.

2. Die Möglichkeit Textiles und Technisches Werken in Abteilungen mit 2 Lektionen zu unterrichten, ist aber trotzdem gegeben, nämlich wenn die Schulen das Bildnerische Gestalten in den Werkunterricht integrieren (3 Lektionen Werkunterricht + 1 Lektion Bildnerisches Gestalten= 4 Lektionen Text.W./Tech.W. inklusive Bildnerisches Gestalten). Das Problem für den kirchlichen RU: Eine Schule welche das vorhat, wird nun den Kirchen signalisieren, dass somit das Kontingent an Halbklassenlektionen aufgebraucht ist! Der RU wird dann kaum mehr Platz in den Vormittags-Blockzeiten finden.


Ein sehr guter "dritter" Weg

Einige Schulen haben diese Problematik schon erkannt und zusammen mit dem AVS nach weiteren Lösungen gesucht. Herausgekommen ist ein Modell, das vorschlägt, alle 3 Wochen 3 Lektionen RU im Block und mit der ganzen Klasse durchzuführen. In den andern 2 Wochen finden dann an derselben Stelle im Stundenplan 3 Lektionen in andern Fächern statt. Damit kommt die zusätzliche Pflichtlektion für einzelne SuS zum Zug ohne dass das Kontingent an Halbklassenstunden tangiert wird.

Die Kirchgemeinden haben dann die Chance, diesen 3-Lektionen-Block mit 2 Lehrpersonen entweder in zwei Halbklassen oder im Teamteaching in einer Ganzklasse zu unterrichten. Der finanzielle Aufwand ist derselbe wie bei einem üblichen Halbklassenunterricht.

Dieses Modell bietet einige Vorteile:

- Blockunterricht ist methodisch vor allem in der Altersstufe der Vorpubertät und Pubertät sinnvoll. Exkursionen, Projekte, einmal ein ganzer Film usw., all dies ist möglich.
- SuS, welche den RU nicht besuchen wollen, müssen von den andern Lehrkräften nicht "gehütet" werden.
- Die andern Lehrkräfte unterrichten zwar zwei Wochen lang eine Lektion über ihrem Pensum, haben aber jede 3. Woche 3 Lektionen frei.

Wie erfahren die Schulleitungen von diesem "dritten" Weg?

Frau H.Frei, Verantwortliche für Primarschulen beim AVS, verschickt in dieser Woche das Dokument "Stundenplanung Primarstufe, Umsetzungshilfe für Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer" an die Schulleitungen. Im Begleitbrief steht u.a.:

"In den letzten Wochen wurde die Sammlung durch ein aus meiner Sicht bahnbrechendes Modell zur Ermöglichung der Integration des kirchlichen Religionsunterrichts innerhalb des Stundenplans der 6. Klasse ergänzt."

Zusätzlich wird Frau Frei auch an der Schulleitungskonferenz am 28.Januar 2015 dieses Modell propagieren.

 

Weitere Dokumente und Links

>> Neue Verordnung für den Kindergarten und die Primarschule
>> Link Gesetzessammlung

>> Stundentafel Kindergarten und Primarschule ab Sj. 2015/16

>> Modellbeispiele für RU in der 6. Kl. ab Sj. 2015/16